Inter­dis­zi­pli­nä­re Frühförderung (IFF)

Wenn Ihre Kin­der­ärz­tin oder Ihr Kin­der­arzt einen För­der­be­darf in ver­schie­de­nen Ent­wick­lungs­be­rei­chen fest­stellt, kann Ihnen eine Ver­ord­nung für die Inter­dis­zi­pli­nä­re Ein­gangs­dia­gnos­tik aus­ge­stellt wer­den. Mit die­ser Ver­ord­nung kön­nen Sie sich an uns wen­den. Nach Ihrer tele­fo­ni­schen oder per­sön­li­chen Anmel­dung erhal­ten Sie mit Ihrem Kind ers­te Ter­mi­ne bei uns.

Die Inter­dis­zi­pli­nä­re Ein­gangs­dia­gnos­tik besteht aus einer klinisch-neurologischen Unter­su­chung durch unse­re Kin­der­ärz­tin, einem aus­führ­li­chen Gespräch mit Ihnen und der Über­prü­fung des Ent­wick­lungs­stan­des Ihres Kin­des. Unse­re Kin­der­ärz­tin ent­schei­det in Abspra­che mit dem Dia­gnos­tik­team und unter Berück­sich­ti­gung aller Ergeb­nis­se, ob Ihr Kind die Inter­dis­zi­pli­nä­re Frühförderung (IFF) benö­tigt. Die­se ist eine Kom­bi­na­ti­on aus der Heil­päd­ago­gik und einer oder meh­re­rer The­ra­pien (Logopädie, Ergotherapie oder Phy­sio­the­ra­pie). Eine enge Zusam­men­ar­beit der Päd­ago­gin­nen und der The­ra­peu­tin­nen stellt dabei sicher, dass sich die Ange­bo­te opti­mal ergän­zen. Der gesam­te Pro­zess wird von unse­rer Kin­der­ärz­tin begleitet.

Unse­re Anschrift, Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse fin­den Sie auf unse­rer Kontakt-Seite.