Soli­tä­re Frühförderung


Wenn Ihre Kin­der­ärz­tin oder Ihr Kin­der­arzt einen heil­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf fest­stellt, kann Ihnen eine Ver­ord­nung für die Soli­tä­re Frühförderung aus­ge­stellt wer­den. Mit die­ser Ver­ord­nung kön­nen Sie sich an uns wen­den. Nach Ihrer tele­fo­ni­schen oder per­sön­li­chen Anmel­dung erhal­ten Sie mit Ihrem Kind einen ers­ten Ter­min bei uns.

Unse­re Anschrift, Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse fin­den Sie auf unse­rer Kontakt-Seite.