Solitäre Frühförderung
Wenn Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt einen heilpädagogischen Förderbedarf feststellt, kann Ihnen eine Verordnung für die Solitäre Frühförderung ausgestellt werden. Mit dieser Verordnung können Sie sich an uns wenden. Nach Ihrer telefonischen oder persönlichen Anmeldung erhalten Sie mit Ihrem Kind einen ersten Termin bei uns.
Unsere Anschrift, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.